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Beirat

Zur laufenden Beratung und Unterstützung der SQR-BW wurde ein Beirat gebildet, dessen Mitglieder vom Landesausschuss für den Rettungsdienst auf Vorschlag der Kosten- und Leistungsträger berufen werden.

Der Beirat besteht aus neun ständigen, stimmberechtigten Mitgliedern, davon paritätisch jeweils vier Vertreter der Leistungs- und Kostenträger sowie einem notärztlichen Vertreter, der im Wechsel von der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Notärzte e. V. und der Landesärztekammer BW gestellt wird. Neben dem Leiter der SQR-BW gehört weiterhin ein Vertreter des für den Rettungsdienst zuständigen Innenministeriums dem Beirat an.

Den Vorsitz des Beirats führen ein Vertreter der Kostenträger und ein Vertreter der Leistungsträger im jährlichen Wechsel. Sitz der Geschäftsstelle des Beirates ist die SQR-BW. Sie übernimmt die organisatorischen Aufgaben für den Beirat.

Der Leiter der SQR-BW informiert den Landesausschuss für den Rettungsdienst regelmäßig über die Tätigkeit der SQR-BW und des Beirats.

Kurzberichte Beiratssitzung

Der Beirat der SQR-BW tagt etwa drei bis vier Mal im Jahr. Seit der Sitzung vom 02.06.2016 werden wesentliche Inhalte aufbereitet und in einem Kurzbericht zur Verfügung gestellt.